Aufrichtigkeit und Transparenz gegenüber allen Beteiligten

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Signatur © Unsplash, Scott Graham

Ein exemplarisches Verhalten in Ethik und Compliance bei Framatome

Transparenz, Aufrichtigkeit und Dialogbereitschaft sind Attribute, die unser Unternehmen auszeichnen. Framatome ist bestrebt, stets zuverlässige und aussagekräftige Informationen vorzulegen, so dass seine Leistungen in Umwelt-, Wirtschafts-, Sozial- und Gesellschaftsverantwortung objektiv bewertet werden können.

Ethische Verpflichtungen

Framatome übt seine Aktivitäten unter strikter Beachtung der Menschenrechte aus, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von der UNO definiert wurden. Das Unternehmen sorgt für eine gewissenhafte Einhaltung der Gesetze und Vorschriften in den Einsatzländern und achtet die Arbeitnehmerrechte.

Hierzu wurde ein Verhaltenskodex mit Ethikregeln erstellt, denen unser Unternehmen unter allen Umständen nachkommt – das gilt sowohl für externe Auflagen (Gesetze und Reglementierungen) wie für unternehmenseigene Vorgaben. Der Kodex ist von allen Mitarbeitern wie auch von Lieferanten und Partnern anzuwenden.

Framatome übt seine Aktivitäten unter strikter Beachtung der Menschenrechte aus, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von der UNO definiert wurden. Das Unternehmen sorgt für eine gewissenhafte Einhaltung der Gesetze und Vorschriften in den Einsatzländern und achtet die Arbeitnehmerrechte. Hierzu wurde ein Verhaltenskodex mit Ethikregeln erstellt, denen unser Unternehmen unter allen Umständen nachkommt – das gilt sowohl für externe Auflagen (Gesetze und Reglementierungen) wie für unternehmenseigene Vorgaben. Der Kodex ist von allen Mitarbeitern wie auch von Lieferanten und Partnern anzuwenden. Ethische Verpflichtungen von Framatome (in Englisch)
Nov. 15, 2024 • – 0o

Alarmsystem für Ethikprobleme

EDF hat ein System zur Erfassung und Bearbeitung von Meldungen bei Verstößen gegen die Ethikvorgaben eingerichtet, das auch für Framatome, einer Tochter des EDF-Konzerns, gilt.

Das Alarmsystem für Ethik und Compliance des EDF-Konzerns ermöglicht es Mitarbeitern und externen Arbeitskräften (Leiharbeitnehmer, Mitarbeiter eines Dienstleisters, usw.) sowie vorübergehend bei EDF arbeitenden Personen (Zeitvertrag, Auszubildende, Praktikanten) und auch Dritten, bei der Feststellung von Verstößen eine Meldung zu machen.

Das System wurde gemäß dem Gesetz „Sapin II“ vom 9. Dezember 2016 über die Transparenz, Bekämpfung der Korruption und Modernisierung der Wirtschaft sowie dem Gesetz „Devoir de vigilance“ vom 27. März 2017 eingerichtet, das die Wachsamkeitspflicht von Muttergesellschaften und Auftraggebern vorschreibt.